AGB der Seniorenassistenz-Wandsbek

Birgit Hoffmann
Raschweg 41
22147 Hamburg
Tel. 040-64860484

E-Mail: Hoffmann.Birgit@Seniorenassistenz-Wandsbek.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand: 15.08.2015

1.) Ziele

Ziel der Seniorenassistenz-Wandsbek ist es, Seniorinnen und Senioren zu helfen, ihre Lebensqualität im Alter zu erhalten bzw. zu verbessern. Selbstständigkeit und Unabhängigkeit sollen weitestgehend erhalten bleiben. Die Senioren sollen so lange wie möglich in ihrem gewohnten persönlichen Umfeld leben. Selbstverständlich ist auch eine weitergehende Begleitung möglich.
Jeder Kunde hat die Möglichkeit seine Anliegen und Bedürfnisse individuell mit uns abzustimmen. Die Realisierung richtet sich nach den Wünschen der Kunden.

In Anspruch nehmen können unsere Dienstleitungen alle Senioren, die in einem eigenen häuslichen Bereich oder auch in Institutionen wie Seniorenheimen etc. leben. Selbstverständlich können unsere Leistungen auch von anderen Personen in Anspruch genommen werden.

2. Der Kunde

Als Kunde wird in dieser AGB der Vertragspartner bezeichnet, mit dem ein Dienstleistungsvertrag in mündlicher oder schriftlicher Form geschlossen wird.

Kunde kann der Dienstleistungsempfänger, ein Angehöriger oder auch der gesetzliche Vertreter sein. Dann kann der Auftraggeber auf Wunsch in zeitlichen Abständen über die Ergebnisse der Tätigkeiten informiert werden.

Im nachfolgenden Text werden beide Seiten wie folgt genannt:

Der Auftragnehmer, mit Kunde und die Seniorenassistenz-Wandsbek mit SAW.

3. Leistungsbestimmung

3.1 Vertrag

Angebotene Dienstleistungen (Vertrag, mündliche oder schriftliche Absprachen) werden individuell mit jedem einzelnen Kunden auf seine jeweiligen Bedürfnisse und Wünsche abgestimmt. Es werden ausschließlich seriöse Dienstleistungen angeboten.

Ein schriftlicher Vertrag kommt mit Unterzeichnung vom Kunde und Bestätigung der SAW zustande. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Damit unsere Dienstleistung erfolgreich und rücksichtsvoll ausgeführt werden kann, werden gesundheitliche Einschränkungen und Besonderheiten vom Kunden wahrheitsgemäß angegeben.

Wir behalten uns ausdrücklich vor, Aufträge abzulehnen.

3.2 Erstberatung

Jede Erstberatung ist einschließlich der Anfahrt kostenfrei. Sie erfolgt nach Möglichkeit bei dem Kunden.

3.3 Preise

Alle angebotenen Leistungen werden vom Kunden privat bezahlt. Die SAW kann nicht mit der Pflegekasse abrechnen. Der Kunde erhält eine Rechnung.

Für jeden Auftrag wird mindestens eine Stunde berechnet. Ab der 3. Stunde wird viertelstündlich abgerechnet.

Pauschalpreise sind abhängig von der zu erbringenden Leistung möglich und werden individuell abgesprochen.

Anfahrtskosten und sonstige Fahrkosten werden mit einer Kilometerpauschale von 0,50 € berechnet.

Unabhängig vom Stundensatz werden vom Kunden alle Kosten und Gebühren, wie z.B. Eintritte Parkgebühren, Verpflegung etc. übernommen.

Die SAW behält sich die Möglichkeit einer Preisanpassung zur Gültigkeit mit dem Verkündungsdatum vor.

Von der SAW in Auftrag des Kunden erbrachte Besorgungen sind gegen Rechnung unverzüglich zu begleichen.

Alle Leistungen der SAW werden direkt nach deren Erbringung in bar bezahlt.

Nach Absprache kann die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum (ohne Abzug) überwiesen werden.

3.4 Umsatzsteuer

Die Seniorenassistenz-Wandsbek ist umsatzsteuerpflichtig. In den Rechnungen wird diese Steuer ausgewiesen.

3.5 Rücktrittsrecht

Vereinbarte Termine mit der SAW gelten als verbindlich.

Bei Absagen von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird mindestens eine Einsatzstunde berechnet. Hiervon ausgenommen sind plötzliche Erkrankungen. Wir behalten uns vor, ein ärztliches Attest zu verlangen.

Für die SAW bereits ent­standene Kosten, wie z. B. Stornierungskosten für Veran­staltungen, Hotelbuchungen oder Anzahlungen bei Reise­unternehmen muss der Kunde bzw. der Auftraggeber jedoch tragen. Die Erstattung solcher Kosten ist fällig, sobald sie uns in Rechnung gestellt werden.

Kann die Seniorenassistent Wandsbek einen Termin einmal nicht einhalten, so entstehen dem Kunden keine Kosten und es wird versucht ein geeigneter Ersatztermin zu vereinbaren. Die SAW schließt jegliche sonstige Haftung daraus aus.

3.6 Leistungs- und Haftungsausschluss

3.6.1 Medizinische Betreuung

Die SAW bietet keine Pflegedienste an. Unsere Tätigkeit schließt keinerlei Überwachung der Einhaltung verordneter medizinischer Indikationen ein. Diese Leistungen müssen bei Bedarf von anderen Anbietern ergänzt werden.

3.6.2 Begleitung und Aktivitäten

Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für die Sicherheit und Unversehrtheit der zu begleitenden Person. Der Kunde muss über entsprechende physische und psychische Fähigkeiten verfügen, sollte unsererseits dem Wunsch nach Begleitung entsprochen werden.

3.6.3 Fahrten

Die SAW bietet keinen gewerblichen Personentransport an.
Die Haftung für Unfallfolgen oder sonstige Ansprüche, die durch Mitfahren entstehen könnten, sind ausgeschlossen.

4. Verschwiegenheitspflicht

Die SAW verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle erhaltenen persönlichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

5. Versicherungen

Für den SAW ist eine Betriebs-Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden. Wird aus einer Dienstleistung ein Schadensersatzanspruch hergeleitet, so soll dieser Schaden ausschließlich aus der Versicherung beglichen werden. Eine darüber hinausgehende Haftung wird ausgeschlossen. Es ist selbstverständlich, dass wir das Eigentum unserer Kundschaft ordentlich behandeln und unsere Dienstleistungen gewissenhaft und mit der notwendigen Umsicht durchführen.

6. Haftung

Ausgeschlossen wird jegliche Haftung bei einfacher und normaler Fahrlässigkeit. Gehaftet wird ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit.

6.1 Haftungsbegrenzung

Beide Parteien sind sich einig, dass die SAW eine sogenannte einfache Dienstleistung anbietet. Die SAW begrenzt deshalb jegliche Haftung aufgrund eines Ausfalls eines vereinbarten Termins auf die Nachholung dieses Termins. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Jegliche weitere Haftung bedarf der Schriftform mit der Angabe des Risikos.

7. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.