Steuerliche Absetzung von haushaltsnahen Dienstleistungen

Sie zahlen Steuern und möchten diese Kosten senken?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Dienstleistungen der Seniorenassistenz Hamburg Wandsbek von der Steuer absetzten. Grundlage ist der §35a Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.

Förderfähig sind laut Anwendungsschreiben des Bundesministerium für Finanzen beispielsweise die Begleitung von bedürftigen Personen zu Arztbesuchen oder Einkäufen. Darunter fallen auch Betreuungsleistungen oder Tätigkeiten im Haushalt. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Friseur- oder Kosmetikleistungen.

Bei Beauftragung eines selbstständigen Dienstleisters, wie die Seniorenassistenz-Wandsbek, können die Betreuungsleistungen in Höhe von 20 Prozent, jedoch höchstens 4.000 Euro, abgesetzt werden. Die Seniorenassistenz- Wandsbek erstellt Ihnen eine schriftliche Rechnung für erbrachte Dienstleistungen. Diese Rechnungen benötigen Sie für die Einreichung bei Ihrem Finanzamt. Die Dienstleistung muss bargeldlos, also per Überweisung, gezahlt werden. Sie benötigen für das Finanzamt den Bankbeleg. Eine Barzahlung, auch mit Quittung, genügt nicht.

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über dieses Thema. Wenn Sie haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen, verlangen Sie immer eine schriftliche Rechnung, woraus auch immer der Anteil der eigentlichen Dienstleistung hervorgehen muss. Die Seniorenassistenz Hamburg Wandsbek erstellt für ihre Leistungen qualifizierte Rechnungen, welche dann mittels Überweisungen gezahlt werden können.

Bitte beachten Sie, dieser Beitrag erhebt keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit. Maßgeblich sind immer Ihr Steuerberater und das zuständige Finanzamt.